Fahrtenbuchzugriffsbeschränkungen Aus diesem Grund wurden zwei unterschiedliche
Zugriffsberechtigungen im Programm eingeführt: Vollzugriff Eingeschränkter Zugriff
(Standardeinstellung) Dieser Fahrtenbuchtyp entspricht den Vorgaben die das
Bundesministerium für Finanzen im Schreiben vom 21.01.2002 an die Finanzbehörden
der Länder ausgegeben hat. Ob die mit diesem Programm erstellten Fahrtenbücher
im Einzelfall anerkannt werden, muss jedoch vom Benutzer mit dem jeweils
zuständigen Finanzamt vorher abgeklärt werden. Ändern des Fahrtenbuchtyps Änderungen von 'Vollzugriff' nach 'Eingeschränkter
Zugriff' sind generell nicht möglich. Soll die Zugriffsberechtigung auf diese
Weise geändert werden, muss zuvor das Fahrtenbuch zurückgesetzt werden,
womit alle Datensätze gelöscht werden.
Elektronisch
geführte Fahrtenbücher werden vom Finanzamt nur anerkannt, wenn sich daraus die
selben Erkenntnisse wie aus manuell geführten Fahrtenbüchern gewinnen lassen und
beim Ausdrucken nachträgliche Veränderungen der Angaben ausgeschlossen sind oder
zumindest dokumentiert werden.
Die volle Kontrolle
über die Fahrtenbucheinträge ist jederzeit möglich, inkl. löschen und ändern von
Werten einzelner Datensätze. Fahrtenbücher die in diesem Modus erstellt wurden,
werden vom Finanzamt nicht anerkannt und enthalten beim Ausdrucken den
zusätzlichen Hinweis 'Dieser Ausdruck ist nicht zur Vorlage beim Finanzamt
bestimmt !' auf der ersten Seite!
Wenn diese Option gewählt wurde, lassen sich
die Werte der einzelnen Datensätze nachträglich nicht ändern. Werden einzelne
Datensätze zum Löschen ausgewählt, werden diese nicht tatsächlich gelöscht,
sondern nur als gelöscht markiert und erscheinen beim Ausdrucken
durchgestrichen. Außerdem wird beim Ausdrucken ein entsprechender Hinweis für
das Finanzamt auf die erste Seite gedruckt.
Der
Fahrtenbuchtyp kann nachträglich nur in eine Richtung geändert werden und zwar
von 'Eingeschränkt' nach 'Vollzugriff'. Diese Änderung ist jederzeit möglich,
wobei die dann erstellten Ausdrucke nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt
sind und ein entsprechender Hinweis auf der ersten Seite des Ausdrucks
erfolgt.